Möchtest du mehr über unsere Einrichtung wissen?
Dann melde dich bei Johannes Kleinediekmann.
Telefon: 02523 / 991 127 0, Email: kleinediekmannj@st-josef-haus.de
Wie kann ich mich informieren, was für mich am Besten ist?
EUTB
Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung
Ergänzend heißt:
Es ist eine zusätzliche Beratung.
Zusätzlich zur Offenen Behinderten- Arbeit, der Agentur für Arbeit oder dem Bezirk.
Unabhängig:
Die Beratung kommt nicht von einem Kosten- Träger.
Ein Kosten- Träger ist zum Beispiel ein Bezirk.
Die Beratung kommt nicht von einem Leistungs-Erbringen-> also nicht von uns dem St. Josef Haus in Liesborn.
Teilhabe- Beratung heißt:
Menschen mit Behinderung sollen in unserer Gesellschaft besser teilhaben. Die Beratung gibt Informationen. So kennen Menschen mit Behinderung ihre Rechte und Möglichkeiten.
Die EUTB ist also eine Beratungs-Stelle. Sie informiert über die neuen Regeln und Möglichkeiten durch das neue Bundes- Teilhabe- Gesetz.
Alle Menschen mit einer Behinderung können sich beraten lassen. Auch Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Auch Unterstützer wie z.B. Eltern, Partner oder Angehörige
Mögliche Beratungsthemen sind:
- Soziale Teilhabe
- Arbeit und Beschäftigung
- Wohnen
- Assistenz- Leistungen
- Hilfsmittel
- Pflege-Leistungen bei den Leistungen der Eingliederungs- Hilfe
- Schwerbehinderten- Ausweis
- Einkommen und Vermögen
- Anträge stellen
Teilhabe am Arbeits-Leben
Es gibt ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz heißt: Bundes- Teilhabe-Gesetz.
Das Gesetz ist eine Verbesserung für Menschen mit Behinderung. Sie sollen besser teilhaben können.
Wichtig Teile von dem Gesetz sind zum Thema Arbeit. Menschen mit Behinderung sollen mehr Möglichkeiten haben. Zum Bespiel bei der Auswahl von ihrer Arbeits-Stelle.
In dem Gesetz gibt es Regeln für andere Leistungs-Anbieter. Das sind andere Firmen als die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die anderen Leistungsanbieter beschäftigen auch Menschen mit Behinderung.
Auch das St. Josef Haus in Liesborn unterstützt die Arbeit beim anderen Leistungs- Anbieter. Hierfür wende dich einfach an: Johannes Kleinediekmann.
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Durch das Bundes- Teilhabe- Gesetz gibt es neue Regeln für die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Mehr Arbeits- Förderungs- Geld
Arbeits- Förderungs- Geld ist zusätzliches Geld. Es wird zusammen mit dem Werkstatt-Lohn bezahlt.
Früher gab es 26 Euro zusätzliches Geld im Monat. Jetzt gibt es 52 Euro zusätzliches Geld im Monat. Wenn sie mehr als 299 Euro verdienen, dann bekommen sie weniger Arbeits- Förderungs- Geld. Wenn sie mehr als 351 verdienen, dann bekommen sie kein Arbeits- Förderungs- Geld.
Höhere Frei- Beträge bei der Grund-Sicherung
Ein Frei- Betrag ist eine bestimme Menge Geld. Frei-Beträge sind wichtig beim Thema Lohn und Steuern. Jeder Bürger muss von seinem Lohn ein Teil wieder an den Staat zurück-geben. Das sind die Steuern.
Aber für einen bestimmten Teil vom Lohn muss man keine Steuer bezahlen. Das ist der Frei- Betrag. Vom Frei- Betrag muss man nichts abgeben.
Manche Menschen bekommen sehr wenig Lohn. Der Lohn reicht nicht für ihren Lebens- Unterhalt. Diese Menschen bekommen Geld vom Staat dazu. Dieses Geld heißt Grundsicherung. Ein Teil vom Lohn wird von der Grundsicherung abgezogen.
Beschäftigten in der WfbM wird nun weniger Grundsicherung abgezogen. Das bedeutet: Sie haben mehr Geld.
Änderungen beim Mittag- Essen in der WfbM
Das Mittag- Essen in der WfbM bezahlt die Eingliederungs- Hilfe. Die Eingliederungs-Hilfe hilft Menschen mit Behinderung. Sie sollen in ihrem Leben weniger Einschränkungen haben.
Ab 2020 bezahlen alle Beschäftigten ihr Mittag- Essen selbst. Beschäftigte mit Grund- Sicherung bekommen dafür ungefähr 2 Euro und 30 Cent mehr für jedes Essen. Damit haben sie voraussichtlich genau so viel Geld wie bis jetzt.
Aber Beschäftigte ohne Grund- Sicherung bekommen kein extra Geld.
Andere Leistungs- Anbieter
Beschäftigte einer WfbM können zu einem anderen Leistungs-Anbieter wechseln.
Vielleicht passt die Arbeit dort besser zu ihnen.
Manche Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit in einer WfbM. Aber sie möchten lieber wo anders arbeiten.
Auch diese Menschen können bei einem anderen Leistungs- Anbieter arbeiten.
Welche Regeln gibt es?
Andere Leistungs- Anbieter sind Firmen.
Sie bieten Arbeits- Plätze für Menschen mit Behinderung an.
Sie haben ähnliche Regeln wie eine WfbM.
WfbM ist die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen.
Manche Regeln sind anders als in der WfbM:
- Es gibt keine Mindest-Zahl für Plätze. Andere Leistungsanbieter sind deshalb meistens kleinere Arbeits- Stellen als die Werkstätten.
- Es gibt keine Vorgaben zur Arbeits-Platz-Ausstattung.
- Die Werkstätten müssen Menschen mit Behinderung anstellen. Aber das ist freiwillig. Es gibt kein Recht auf einen Arbeits-Platz bei einem anderen Leistungs-Anbieter.
- Die anderen Firmen können einen Berufs-Bildungs- Bereich anbieten.
Sie müssen das aber nicht. Der Berufs-Bildungs- Bereich ist der Ausbildungs-Teil der WfbM.
Die Aufnahme
Es gibt Regeln für die Aufnahme bei einem anderen Leistungs- Anbieter. Die Regeln sind die gleichen wie in der WfbM.
Zum Beispiel:
Die Beschäftigten haben eine schwere Behinderung. Wegen der Behinderung können sie nich auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten. Die Beschäftigten können aber wirtschaftliche Arbeit erbringen.
Das bedeutet: Ihre Arbeit bringt Geld.
Für eine Aufnahme muss man außerdem vorher in den Berufs- Bildungs- Bereich gehen.
Das ist der Ausbildungs- Teil in der WfbM. Manchmal bieten auch anderen Leistungs- Anbieter einen Berufs- Bildungs- Bereich an. Wenn Sie die Arbeit schon sehr gut kennen,
dann müssen sie nicht den Berufs- Bildungs- Bereich. Das ist eine Ausnahme.
Der Lohn
Der Lohn bei einem anderen Leistungs- Anbieter ist wie in der WfbM. Die Firma muss dem Beschäftigten Lohn bezahlen.
Zusätzlich gibt es Arbeits- Förderungs- Geld.
Arbeits- Förderungs- Geld ist extra Geld. Es wird zusammen mit dem Werkstatt-Lohn bezahlt.
Rückkehr in die Werkstatt
Eine Rückkehr in die Werkstatt ist immer möglich.
Manche Beschäftige waren vorher noch gar nicht in einer WfbM. Sie können die Arbeit bei einem anderen Leistungs- Träger ausprobieren.
Vielleicht passt die Arbeit dort nicht gut zu ihnen.
Dann können sie in eine WfbM wechseln.
Budget für Arbeit
Durch das neue Bundes- Teilhabe- Gesetz sollen Menschen mit Behinderung mehr Auswahl bei den Arbeits- Stellen haben.
Und mehr Möglichkeiten, wie sie Geld verdienen können. Eine neue Möglichkeit ist das Budget für Arbeit. Das ist Geld für Arbeit.
Manche Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit in einer WfbM.
WfbM ist die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen. Aber sie möchten lieber wo anders arbeiten. Diese Menschen können dafür Budget für Arbeit bekommen. Auch Beschäftigte von einer WfbM können sich eine andere Arbeits- Stelle suchen. Sie können dafür Budget für Arbeit bekommen.
Das Budget für Arbeit ist eine bestimme Menge Geld. Das Geld kommt meistens vom Bezirk. Der Bezirk gibt das Geld weiter an Firmen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt. Die Firmen bezahlen davon einen Teil vom Lohn von Menschen mit Behinderung.
Das Budget für Arbeit ist also eine Unterstützung für Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeits- Markt.
Menschen mit Behinderung sollen auf dem allgemeinen Arbeits- Markt arbeiten können.
Auch das St. Josef Haus in Liesborn unterstützt die Arbeit bei einer anderen Arbeits-Stelle. Wenn du Interesse oder dazu weiter Fragen hast, wende dich einfach an: Johannes Kleinediekmann
Finanzielle Fragen
Grundsicherung
Es gibt neue Regeln zur Grundsicherung und zur Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Diese neuen Regeln gelten auch für:
- Bewohner unseres Hauses
- Für Beschäftigte von einer WfbM.
- Für Beschäftigte von anderen Leistungs- Anbietern
- Und weitere….
Einkommens- Anrechnung für Werkstatt- Beschäftigte
Manche Menschen bekommen sehr wenig Lohn. Der Lohn reicht nicht für ihren Lebens-Unterhalt. Diese Menschen bekommen Geld vom Staat dazu.
Dieses Geld heißt Grundsicherung. Ein Teil vom Lohn wird von der Grundsicherung abgezogen. Diese Regelen gelten nicht nur in der WfbM, sondern auch für Beschäftigte bei anderen Leistungs- Anbietern.
150 Euro lohn bekommen Sie
175 Euro lohn bekommen Sie
200 Euro lohn bekommen Sie
225 Euro lohn bekommen Sie
250 Euro lohn bekommen Sie
275 Euro lohn bekommen Sie
300 Euro lohn bekommen Sie
325 Euro lohn bekommen Sie
127,00 Euro ausbezahlt
139,50 Euro ausbezahlt
152,00 Euro ausbezahlt
164,50 Euro ausbezahlt
177,00 Euro ausbezahlt
189,50 Euro ausbezahlt
202,00 Euro ausbezahlt
214,50 Euro ausbezahlt