Besuchs- und Hygieneregeln

Stand 03.01.2023

Unsere Bewohnenden können jederzeit uneingeschränkt Besuch erhalten.

Für alle Besuchenden gilt während des gesamten Besuches in den öffentliche Innenräumen FFP2- Maskenpflicht.

Besuchende dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie zuvor einen Corona- Schnelltest durchgeführt haben.

Gerne bieten wir eine beaufsichtigte Selbsttestung in unserem Hause vor Ihrem Besuch an. Hierfür melden Sie sich bitte 1 Stunde vor Ihrem Besuch telefonisch an, damit wir Personal zur Begleitung der Testung freistellen können.

  • für den Pflegebereich unter 02523-991104 oder 9911180
  • für die besondere Wohnform unter 02523-9911274

Günstige Zeiten sind zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr und 14.00 Uhr und 16.00 Uhr.

Eine Selbsttestung zu Hause ist nach der aktuellen Coronaschutzverordnung grundsätzlich ausreichend.

Um weitere Ausbruchsgeschehen in unserem Hause zu verhindern, bitten wir Sie, mit diesen auf Vertrauen basierenden Regelungen verantwortungsbewusst umzugehen und weiterhin mit einem zertifizierten Testnachweis zu Besuch zu kommen oder unser Testangebot wahrzunehmen.